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   VG Magdeburg, 07.03.2023 - 4 A 80/21 MD   

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VG Magdeburg, 07.03.2023 - 4 A 80/21 MD (https://dejure.org/2023,6979)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 07.03.2023 - 4 A 80/21 MD (https://dejure.org/2023,6979)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 07. März 2023 - 4 A 80/21 MD (https://dejure.org/2023,6979)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.02.2004 - II R 5/02

    Anforderungen an die Begründung von Steuerbescheiden

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2023 - 4 A 80/21
    Der Betroffene kann Rechtsschutz nur dann effektiv in Anspruch nehmen, wenn er weiß, wie die Behörde ihren Verwaltungsakt rechtfertigt und auf welche Rechtsgrundlagen sie ihn stützt; dem Bürger wird damit nicht angelastet, überhaupt erst eine geeignete Rechtsgrundlage seinerseits zu suchen (BFH, Urteil vom 11.02.2004 - II R 5/02 -, juris Rn. 14, BVerfG, Beschluss vom 20.05.1988 - 1 BvR 273/88 -, juris Rn. 21 f.).

    Mit der demgegenüber schwächeren Ausgestaltung der Begründungspflicht durch § 121 Abs. 1 AO wollte der Gesetzgeber den praktischen Bedürfnissen der Finanzverwaltung Rechnung tragen (BFH, Urteil vom 11.02.2004 - II R 5/02 -, juris Rn. 15 mit Verweis auf den Bericht des Finanzausschusses, BT-Drucks 7/4292 S. 27).

    Die (Finanz-)Behörde kann sich daher in ihrer zum Verständnis des Verwaltungsakts erforderlichen Begründung darauf beschränken, die ihre Entscheidung - d.h. den Tenor des Verwaltungsakts - maßgebend tragenden Erwägungen bekannt zu geben (BFH, Urteil vom 11.02.2004 - II R 5/02 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19

    Kausalitätserfordernis der Bodenwerterhöhung bei Sanierungsausgleichsbeiträgen

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2023 - 4 A 80/21
    Soweit der Wertermittlungsspielraum der Behörde reicht, findet demgegenüber eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.07.2020 - 4 B 18/19 -, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist den Gemeinden bei der Bewertung von Grundstücksflächen ein Wertermittlungsspielraum eingeräumt, der nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 24.07.2020 - 4 B 18/19 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Soweit der Wertermittlungsspielraum reicht, findet demgegenüber eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.07.2020 - 4 B 18/19 -, juris).

  • BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88

    Verfassungsmäßigkeit einkommensteuerrechtlicher Gewinnermittlungsvorschriften

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2023 - 4 A 80/21
    Der Betroffene kann Rechtsschutz nur dann effektiv in Anspruch nehmen, wenn er weiß, wie die Behörde ihren Verwaltungsakt rechtfertigt und auf welche Rechtsgrundlagen sie ihn stützt; dem Bürger wird damit nicht angelastet, überhaupt erst eine geeignete Rechtsgrundlage seinerseits zu suchen (BFH, Urteil vom 11.02.2004 - II R 5/02 -, juris Rn. 14, BVerfG, Beschluss vom 20.05.1988 - 1 BvR 273/88 -, juris Rn. 21 f.).

    Dies widerspricht dem gemäß Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Gebot effektiven Rechtsschutzes (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 20.05.1988 - 1 BvR 273/88 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 4 C 31.13

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Hagedorn-Verfahren;

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2023 - 4 A 80/21
    Es genügt, dass die Eckdaten für die Ermittlung und Bewertung angegeben werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 4 C 31.13 -, juris Rn. 8, m.w.N.).

    Dass die Ermittlung und Bewertung von sanierungsrechtlichen Abgaben einen Erläuterungsbedarf auslösen können, hat der Gesetzgeber gesehen und in § 154 Abs. 4 Satz 2 BauGB bestimmt, dass dem Ausgleichsbetragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung zu geben ist (BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 4 C 31.13 -, juris Rn. 8, m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 16.04.2015 - 4 Bf 66/13

    Entfallen der Rechtshängigkeit bei Nichtent-/-bescheidung; Bewertung von

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2023 - 4 A 80/21
    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht führt hierzu in seinem Urteil vom 16.04.2015 (- 4 Bf 66/13 -, juris Rn. 36) aus:.

    Es muss zumindest erkennbar werden, welche Sanierungsmaßnahmen als werterhöhend angesehen worden sind (vgl. hierzu beispielhaft OVG Hamburg, Urteil vom 16.04.2015, a.a.O., unter Bezugnahme folgender Anknüpfungstatsachen: Begrünung im Straßenraum; Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche; soziale Infrastruktur; Belastung durch motorisierten Individualverkehr; Parkplatzangebot, ruhender Verkehr).

  • VGH Hessen, 20.06.2013 - 3 A 1832/11

    Bemessung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2023 - 4 A 80/21
    Die Beklagte vermag sich schließlich auch nicht etwa darauf zu berufen, dass es sich bei einem Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 3 BauGB um einen Geldleistungsverwaltungsakt handelt, bei dem grundsätzlich die (gerichtliche) Verpflichtung zur Spruchreifmachung besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.09.2008 - 9 B 2/08 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 20.06.2013 - 3 A 1832/11 -, juris).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08

    Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2023 - 4 A 80/21
    Die Beklagte vermag sich schließlich auch nicht etwa darauf zu berufen, dass es sich bei einem Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 3 BauGB um einen Geldleistungsverwaltungsakt handelt, bei dem grundsätzlich die (gerichtliche) Verpflichtung zur Spruchreifmachung besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.09.2008 - 9 B 2/08 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 20.06.2013 - 3 A 1832/11 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - 10 B 3.19

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung,

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2023 - 4 A 80/21
    Mit der Errichtung und Beibehaltung von unabhängigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte gemäß § 192 BauGB trägt der Gesetzgeber zudem den besonderen Sachgesetzlichkeiten der Wertermittlung Rechnung (OVG BB, Urteil vom 27.01.2022 - OVG 10 B 3.19 -, juris, Rn. 34).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2023 - 4 A 80/21
    Die Gemeinde kann von den Eigentümern gemäß § 154 Abs. 6 BauGB auf den nach den Abs. 1 bis 4 zu entrichtenden Ausgleichsbetrag Vorauszahlungen verlangen, sobald auf dem Grundstück eine den Zielen und Zwecken der Sanierung entsprechende Bebauung oder sonstige Nutzung zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.2002 - 4 C 6/01 -, juris).
  • OVG Sachsen, 17.06.2004 - 1 B 854/02

    Ausgleichsabgabe, Wertermittlung, Bodenwertsteigerung, Zielbaummethode,

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.03.2023 - 4 A 80/21
    Daneben bestimmt § 121 Abs. 1 AO, welcher im Falle sanierungsrechtlicher Abgaben gemäß § 155 Abs. 5 BauGB i. V. m § 13 Abs. 1 Nr. 3 b) KAG LSA Anwendung findet (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 17.06.2004 - 1 B 854/02 -, juris Rn. 28), dass ein schriftlicher Verwaltungsakt mit einer Begründung zu versehen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist.
  • VG Magdeburg, 21.03.2024 - 4 A 171/22

    Anforderung von Ausgleichsbeträgen für in einem förmlichen Sanierungsgebiet

    Zu den wesentlichen Angaben tatsächlicher und rechtlicher Art gehören die von der Behörde bzw. dem Gutachterausschuss im jeweiligen Einzelfall herangezogene Wertermittlungsmethode bzw. die maßgeblichen Bewertungsparameter, weil die Wahl des Verfahrens zur Ermittlung der maßgeblichen Bodenrichtwerte gemäß §§ 40 ff. ImmoWertV von verschiedenen Faktoren abhängig ist, im Ermessen der Gemeinde steht und die Vielfalt an möglichen Wertermittlungsverfahren durchaus groß ist, so dass nicht ohne Weiteres auf eine bestimmte Methode geschlossen werden kann (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 20. Juni 2023 - 4 A 123/21 MD -, juris, Rn. 37; Urteil vom 7. März 2023 - 4 A 80/21 MD -, juris, Rn. 43).

    Darüber hinaus sind die auf die jeweilige Wertermittlungszone bezogenen wesentlichen Anknüpfungstatsachen zu benennen, damit zumindest erkennbar wird, welche Sanierungsmaßnahmen als werterhöhend angesehen worden sind (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 20. Juni 2023 - 4 A 123/21 MD -, juris, Rn. 37; Beschluss vom 29. März 2023 - 4 B 184/22 MD - Urteil vom 7. März 2023 - 4 A 80/21 MD -, juris, Rn. 43).

    Zwar sind die Verwaltungsgerichte gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich verpflichtet, die Höhe, in der ein rechtswidriger Abgabenbescheid aufrechterhalten bleiben kann, selbst festzustellen, und ihn nur aufzuheben, soweit er rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris, Rn. 40; Beschluss vom 4. September 2008 - 9 B 2.08 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 24. November 1998 - 9 C 53.97 -, juris, Rn. 16; VG Magdeburg, Urteil vom 7. März 2023 - 4 A 80/21 MD -, juris, Rn. 48).

  • VG Köln, 11.01.2024 - 8 K 29/21
    vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 Bf 52/15 -, juris, Rn. 63; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Januar 2018 - OVG 2 B 18.16 -, juris, Rn. 39 f.; VG Magdeburg, Urteil vom 7. März 2023 - 4 A 80/21 MD -, juris, Rn. 41; VG Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - 7 K 5146/14 -, juris, Rn. 67, 71.
  • VG Magdeburg, 20.06.2023 - 4 A 123/21

    Heranziehung zu Vorauszahlungen auf den Sanierungsausgleichsbetrag

    Hierzu gehören auch die bei der Ermittlung berücksichtigten wesentlichen Anknüpfungstatsachen, welche die Wertermittlung beeinflusst haben (vgl. hierzu ausführlich VG Magdeburg, Urteil vom 07.03.2023 - 4 A 80/21 MD -, juris m.w.N.).
  • VG Halle, 22.05.2023 - 2 B 25/23

    Ausgleichsbetrag für eine Sanierungsmaßnahme

    Dem Charakter der Vorauszahlung als Abschlagszahlung entsprechend ist das gemeindliche Ermessen dadurch begrenzt, dass die Vorauszahlung - überschlägig ermittelt - nicht den voraussichtlich zu erhebenden Ausgleichsbetrag überschreiten darf (VG Magdeburg, Urteil vom 7. März 2023 - 4 A 80/21 MD -, Rn. 39, juris).
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